Zahnärztekammer Niedersachsen zu Corona

von Marc Graeber

Liebe Kolleginnen und liebe Kollegen,

ab dem 2. November gelten erneut weitreichende Kontaktbeschränkungen im gesamten Bundesgebiet. Auch für uns Zahnärzte ist die zweite Welle der CoronavirusPandemie eine große Herausforderung, die wir aber gemeinsam bewältigen werden. Wir müssen und werden die flächendeckende Patientenversorgung trotz der steigenden Infektionszahlen aufrechterhalten. Über das Coronavirus und seine Verbreitung wissen wir heute mehr als im Frühjahr 2020. Und wir können feststellen: Die Hygiene- und Infektionsschutzmaßnahmen in unseren Praxen haben sich bewährt. Auch Zahlen der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) belegen das hohe Niveau unserer Schutzvorkehrungen. So wurden bundesweit im Bereich der Zahnmedizin nur 39 Fälle mit einem positiven Testergebnis gemeldet (gegenüber 538 in der Humanmedizin und 4.518 in Kliniken). Eine aktuelle Studie der „American Dental Association“ kommt zu dem Ergebnis, dass die Infektionsrate in Zahnarztpraxen bei unter einem Prozent und damit deutlich unter denen in anderen Medizinberufen liegt. Selbst in Norditalien und China wurden kaum Infektionen bei zahnmedizinischem Personal festgestellt. Das heißt: Auch als CoViD-19 noch gar nicht als Erkrankung identifiziert war, haben offensichtlich die vorgeschriebene persönliche Schutzausrüstung und die seit vielen Jahren vorbildlichen zahnärztlichen Hygienemaßnahmen Infektionen in unseren Zahnarztpraxen verhindert. Mit dem niedersächsischen Gesundheitsministerium sind wir uns einig, dass unsere bereits während der ersten Infektionswelle ausgesprochenen Empfehlungen unverändert weiter gelten: Zahnarzt und Patient entscheiden an Hand unserer veröffentlichten schematischen Entscheidungshilfen, nach strenger Indikationsstellung und gemeinsam, welche Behandlungen aufgeschoben und welche zur Verhinderung von schweren Erkrankungen unter strikter Beachtung aller Infektionsschutzvorgaben durchgeführt werden müssen. Die Beschlüsse der Bundesregierung und der Ministerpräsidenten sehen keinerlei Einschränkungen für die ärztliche und zahnärztliche Berufsausübung vor. Wenn Friseure und Physiotherapeuten geöffnet bleiben, muss das erst recht für alle Zahnarztpraxen gelten. Für infizierte oder wegen Infektionsverdachts unter Quarantäne stehende Patienten stehen die von der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Niedersachsen (KZVN) landesweit eingerichteten (aktuell 18) Schwerpunktpraxen zur Verfügung (tagesaktuelle Listung finden Sie im passwortgeschützten Zahnarztportal der Homepage der KZVN). Neue Studien belegen, dass das lange Tragen von Schutzmasken negative Auswirkungen auf die Mundgesundheit haben kann. Dadurch kann das Wachstum von Bakterien in der Mundhöhle beschleunigt werden. Eine geringere Flüssigkeitszufuhr hat zudem gerade bei älteren Patienten Auswirkungen auf den Speichelfluss und damit auf die Mundflora. Umso wichtiger ist es, dass die Vorsorgeuntersuchungen in unseren Zahnarztpraxen trotz der Pandemie regelmäßig durchgeführt werden. Das gilt auch für die Erkennung und Behandlung von Zahnfleischerkrankungen. Denn Parodontitis begünstigt nachweislich die Entstehung von Infektionskrankheiten, zu denen auch CoViD-19 zählt. In den Monaten März und April 2020 wurden mehr als 300.000 Vorsorgeuntersuchungen weniger (BEMA 01) durchgeführt als im Vorjahreszeitraum. Das ist nicht nur zahnmedizinisch höchst bedenklich.-Selbstverständlich ist es auch aus wirtschaftlichen Gründen existenziell, dass es während des Lockdowns nicht zu einem erneuten Einbruch bei der Inanspruchnahme zahnärztlicher Leistungen kommt. Für uns Zahnärzte gibt es bekanntlich nach wie vor keine wirklichen Liquiditätshilfen, also solche, die nicht zurückbezahlt werden müssen. In unseren Praxen sind rund 28.000 Mitarbeiter beschäftigt, die meisten von ihnen Frauen. Die laufenden Kosten stellen für die Praxisinhaber eine enorme Belastung dar. Auch deshalb haben die Zahnärztekammern, koordiniert über die Bundeszahnärztekammer, bereits eine Informationskampagne unter dem Motto „#GesundAbMund“ begonnen. Diese Kampagne wird in den nächsten Monaten fortsetzen. Wir appellieren an Sie alle, liebe Kolleginnen und liebe Kollegen, die flächendeckende zahnärztliche Versorgung im höchstmöglichen Umfang aufrecht zu erhalten. Die Medien haben wir parallel mit einer Pressemeldung über den bestehenden hohen Standard der Infektionsschutzmaßnahmen in niedersächsischen Zahnarztpraxen sowie die Notwendigkeit von Zahnarztbesuchen der Bevölkerung zu vorbeugenden Untersuchungen und Behandlungen informiert.

Mit freundlichen und kollegialen Grüßen

Henner Bunke, D.M.D./Univ. of Florida Präsident der Zahnärztekammer Niedersachsen

Impressum Zahnärztekammer Niedersachsen Zeißstraße 11a | 30519 Hannover | 0511 83391-0 | info@zkn.de

Behandlung während der Corona Pandemie

von Marc Graeber

Liebe Patienten,

die Corona Pandemie hat in allen Bereichen das öffentliche Leben verändert. Wir müssen uns dieser neuen Situation stellen.

Generell ist festzustellen, dass meine Praxis ein sehr hohes hygienisches Niveau besitzt. Jedem Mitarbeiter stehen ausreichend Schutzmaßnahmen zur Verfügung von Mundschutz, Kleidung und diversen Handschuhen. In jedem Raum ist das Händewaschen mit medizinischen Seifen (bakterizid und viruzid) und anschließender Desinfektion (Sterilium) möglich und vorgeschrieben. Ein Wechsel der Handschuhe zwischen den Patienten ist bei uns Arbeitsrichtlinie! Auch für die Patienten stehen Desinfektionsspender im Eingangsbereich zur Verfügung.

Sämtliche Instrumente werden nicht nur desinfiziert, sondern durchlaufen einen validierten Sterilisationsprozess. Wo es geht, werden Einmalprodukte verwendet. Dieses geschieht nicht nur zum Schutz der Patienten, sondern auch zum Schutz des Personals. So werden bei Wurzelbehandlungen die Endonadeln als Einmalprodukt verwendet, Einmalinstrumente werden im Altenheim verwendet, Einmalbohrer  bei  Füllungen verwendet, bei chirurgischen Eingriffen Einmalsauger und sterile Lösungen etc. 

Dieses ist für uns eine Selbstverständlichkeit, meistens ohne Mehrkosten für den Patienten.

Wir behandeln seit 25 Jahre hoch ansteckende Patienten mit HIV, HepC oder MRSA, ohne dass sich jemand vom Personal angesteckt hat oder wir eine Erkrankung verschleppt haben.

Wir haben trotz vieler chirurgischer Eingriffe keine Wundkomplikationen!!

Aus diesem Grund besteht für uns für die Behandlung keine Besorgnis mit dem Coronavirus als Ansteckungsgefahr anders umzugehen als mit den bekannten Infektionen.

Wir nehmen die Verbreitung des Coronavirus sehr ernst, daher ist der Sozialkontakt zu minimieren. Unsere Praxis ist immer eine Bestellpraxis gewesen. Ein Gruppenkontakt findet nicht statt. Im Wartezimmer sitzen nicht mehr als 2 Patienten.

Es ist im ärztlichen Ermessen, welche Patienten behandelt werden. Bis jetzt wurden keine Patienten in den letzten Wochen mit Grippesymptomatik behandelt. 

Aus den oben beschriebenen Fakten ist es unwahrscheinlich, dass wir als Praxis den Corona Virus weiterverbreiten, soweit sich Alle an die gültigen Weisungen halten.

Es gibt keinen Grund die Behandlungen von uns weiter einzuschränken.

In diesen Zeiten haben wir als Praxisteam die Verpflichtung die medizinische Versorgung aufrecht zu erhalten.

Dieses ist eine Selbstverständlichkeit und wir machen das gerne.

Fehlende Zähne (Nichtanlage von Zähnen) - Was tun?

von Dr. Marc W. Graeber

Bei einer Nichtanlage von Zähnen fehlen einer oder mehrere der bleibenden 32 Zähne, weil ein genetischer Fehler vorliegt. Der oder die entsprechenden Zähne sind im „genetischen Bauplan“ nicht vorgesehen und können sich deshalb nicht entwickeln. Im Gegensatz zum bleibenden Gebiss ist das Milchzahngebiss nur sehr selten betroffen.

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