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Lachgas (N²O) wird in der Medizin immer in der Kombination mit Sauerstoff (O²) verabreicht.
Ohne Sauerstoff schalten die medizinischen Geräte ab, der Patient atmet normal weiter.
Wer nur reines Lachgas einatmet kann ersticken !!!!
Der folgende Beitrag stammt aus den Zahnärztlichen Mitteilungen ZM 114 Nr.11 vom 01.06.2024
Die Europäische Union hat ein Amalgamverbot ab 2025 beschlossen.
(siehe Beitag aus dem Niedersächsischem Zahnärteblatt vom Juni 2024)
Eine kostenfreie Behandlungsalternative ist noch nicht verabschiedet worden.
Daher bleiben nur Zemente als Standarttherapie möglich.
Kunststoffüllungen sind nur bei Schwangeren, Kindern bis 16 Jahre und
niereninsuffizienten Menschen Kassenleistungen.
Ansonsten sind hochwertigen Kunststofffüllungen mit Mehrkosten versehen.
Der Artikel: "Mundhygiene in der Pflege" von Dr. Elmar Ludwig, Ulm, stand in der Dezemberausgabe der ZKN 2021.
Dieser Artikel gibt einen Überblick über die besonderen Anforderungen an die Behandlung in Pflegeeinrichtungen
und ist daher in ungekürzter Form übernommen. Im Rahmen der Kooperationsverträge mit dem Alloheim Brunswik
und dem Thomaehof werden von mir diese Patienten betreut.
Marc Graeber