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Das Bonusheft dient der Krankenversicherung als Nachweis, dass Sie regelmäßig die Kontrolluntersuchung bei Ihrem Zahnarzt wahrgenommen haben. Ihre regelmäßigen Vorsorgeuntersuchungen werden von der gesetzlichen Krankenkasse durch Zuschüsse zum Zahnersatz belohnt, sollte dieser einmal notwendig werden. Egal ob es sich dabei um Brücken, Kronen oder herausnehmbare Prothesen handelt.
Wenn Sie über einen Zeitraum von 5 Jahren eine regelmäßige zahnärztliche Vorsorge nachweisen können, erhöht sich der Festzuschuss zum Zahnersatz um 20%. Über einen Zeitraum von 10 Jahren wird der Zuschuss um insgesamt 30% erhöht.
Bei Erwachsenen ab 18 Jahren reicht 1 Stempel im Jahr. Experten empfehlen jedoch einen mindestens zweimal jährlichen Rhythmus der Kontrolluntersuchungen. Bei Kindern und Jugendlichen bis 18 Jahren sind 2 Stempel pro Jahr nötig um den Bonus zu erhalten. Entscheidend ist dabei, dass keine Lücken in der Vorsorge vorliegen.
Jederzeit! Wenn Sie rundum mundgesund sind - Ihr Glück, erhalten Sie es! Durch gezielte Prophylaxe können Schäden verhindert werden, die oft schmerzhaft und obendrein auch noch teuer sind. Zur Prophylaxe gehört aber mehr als nur das Zähneputzen zuhause. Der regelmäßige Besuch beim Zahnarzt gehört ebenso zum "Pflichtprogramm", wenn man sich seine Zähne dauerhaft gesund erhalten möchte. Bei der Vorsorgeuntersuchung können wir nicht nur Ihr individuelles Kariesrisiko ermitteln und Ihnen Zahnstein und Beläge entfernen. Wir geben Ihnen auch gerne Tipps zu einer zahngesunden Ernährung - denn das ist auch ein wichtiger Aspekt der Prophylaxe.
Wenn Sie bereits Schäden an Zähnen und Zahnfleisch haben - gerade dann ist Prophylaxe umso wichtiger. Denn wenn man nicht aktiv gegen Bakterien und Keime vorgeht, kann das viele Beschwerden nach sich ziehen. Aus einer anfangs für den Patienten harmlos erscheinenden Zahnfleischentzündung kann zum Beispiel Knochenschwund im Kiefer resultieren, ausgelöst durch die Entzündung, die sich im Knochengewebe fortsetzt. Denn was die Wenigsten wissen ist, dass das nicht nur die Zähne selbst wichtig sind, sondern das Zahnfleisch auch eine große Rolle bei der Mundgesundheit spielt. Bei einer fortgeschrittenen Parodontitis können sogar völlig gesunde Zähne ausfallen, weil ihnen das Gewebe keinen Halt mehr bietet. Am besten also, Sie erzählen uns, welches Problem Sie im Mundbereich haben. Denn die gute Nachricht ist, dass man bei rechtzeitigem Handeln auch scheinbar hoffnungslose Fälle oft noch retten kann.
In die Prophylaxe fließen ständig neue wissenschaftliche Erkenntnisse ein. Für den Gesetzgeber handelt es sich daher um eine eigenständige, neu entwickelte Leistung, die über die in den Leistungskatalogen erfassten Leistungen hinausgeht. Eine ärztliche Leistung, die nicht erfasst ist, wird von den gesetzlichen Krankenkassen nicht erstattet.
Unbestritten ist aber, dass die Prophylaxe aus ärztlicher Sicht absolut empfehlenswert ist. Es ist erwiesen, dass Patienten, die regelmäßig eine Prophylaxe in Anspruch nehmen, gesündere Zähne haben als diejenigen, die ausschließlich auf die Zahnpflege zuhause setzen.
Gesetzlich Versicherte müssen die gesamten Kosten für die Prophylaxe selber übernehmen, bei privat versicherten Patienten ist es möglich, dass die Krankenkasse einen Teil oder sogar den vollen Betrag der Prophylaxe erstattet. Das hängt vom jeweils gewählten Tarif ab. In wieweit die Beihilfe sich an den Kosten für die Prophylaxe beteiligt, hängt von der jeweiligen Beihilfestelle ab.
Beim befundorientierten Festzuschussmodell (seit 2005) richtet sich der Zuschuss nicht mehr nach den individuell anfallenden Therapiekosten, sondern nach dem medizinischen Befund. Alle Versicherten bekommen also bei gleichem Befund - z. B. bei einem fehlenden Zahn - den gleichen Betrag erstattet. Dabei ist es irrelevant, ob ein Implantat, eine Brücke oder eine Prothese eingesetzt wird. Alle Kosten, die über dem Festzuschuss liegen, muss der Patient selber tragen.
Ein Kriterium bei der Höhe der Bezuschussung ist eine lückenlose Dokumentation regelmäßiger Kontrolluntersuchungen mit Hilfe des Bonusheftchens.
Es gibt auch eine Härtefallregelung für Geringverdienende, in diesem Fall bezahlt die Krankenkasse mehr als nur den standardmäßigen Zuschuss. Die Entscheidung, ob ein solcher Härtefall vorliegt, obliegt der Krankenkasse.
Die gesetzlichen Krankenkassen kürzen ihre Leistungen, denn sie sind gesetzlich dazu verpflichtet, nur das Notwendige beim Zahnersatz zu bezahlen. Je nach Aufwand bezahlen sie einen Festzuschuss, der in der Regel nur einen geringen Teil der Kosten für den Zahnersatz deckt. Den Rest muss der Patient selber bezahlen. Eine Zusatzversicherung kann genau hier einsetzen und die Eigenbeteiligung des Patienten deutlich verringern.
Natürlich versuchen wir immer, die Wartezeiten für unsere Patienten so gering wie möglich zu halten. Die Behandlungstermine werden nach Vereinbarung so vergeben, dass Wartezeiten höchstens 10 Minuten betragen. Dafür ist ein konsequentes Terminmanagement notwendig, auf das wir in unserer Praxis großen Wert legen. Deswegen bitten wir auch alle unsere Patienten, sich vor jedem Besuch wenn möglich rechtzeitig anzumelden. Dass dies im Falle eines Notfalls nicht möglich ist, versteht sich von selbst, hier handeln wir selbstverständlich sofort.
Ich behandele Angstpatienten. Generell habe ich eine Terminpraxis, so dass ich für Ihre Behandlung genügend Zeit habe.
Wie bei jedem chirurgischen Eingriff können Schmerzen auftreten. Anästhesie und Sedierung werden verwendet, um Schmerzen während des Einbringens der Zahnimplantate zu verhindern. Die meisten Patienten berichteten, dass sie sich nach dem Eingriff weit besser fühlten, als sie erwartet hatten.