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Die Europäische Union hat ein Amalgamverbot ab 2025 beschlossen.
(siehe Beitag aus dem Niedersächsischem Zahnärteblatt vom Juni 2024)
Eine kostenfreie Behandlungsalternative ist noch nicht verabschiedet worden.
Daher bleiben nur Zemente als Standarttherapie möglich.
Kunststoffüllungen sind nur bei Schwangeren, Kindern bis 16 Jahre und
niereninsuffizienten Menschen Kassenleistungen.
Ansonsten sind hochwertigen Kunststofffüllungen mit Mehrkosten versehen.