Als Referent für Alterszahnheilkunde fand ich den Artikel aus der ZM 116 Nr. 10 vom 16.05.2026
vonJulia Jockusch et.all interressant.





Seit dem Verbot von Amalgam ist die Diskusion um eine langfristige Versorgung von
Milchzähnen als Krankenkassenleistung neu entbrant.
Der folgende Artikel stammt aus den Zahnärztlchen Mitteilungen ZM vom 16.04.2025.



Lachgas (N²O) wird in der Medizin immer in der Kombination mit Sauerstoff (O²) verabreicht.
Ohne Sauerstoff schalten die medizinischen Geräte ab, der Patient atmet normal weiter.
Wer nur reines Lachgas einatmet kann ersticken !!!!
Der folgende Beitrag stammt aus den Zahnärztlichen Mitteilungen ZM 114 Nr.11 vom 01.06.2024




Die Europäische Union hat ein Amalgamverbot ab 2025 beschlossen.
(siehe Beitag aus dem Niedersächsischem Zahnärteblatt vom Juni 2024)
Eine kostenfreie Behandlungsalternative ist noch nicht verabschiedet worden.
Daher bleiben nur Zemente als Standarttherapie möglich.
Kunststoffüllungen sind nur bei Schwangeren, Kindern bis 16 Jahre und
niereninsuffizienten Menschen Kassenleistungen.
Ansonsten sind hochwertigen Kunststofffüllungen mit Mehrkosten versehen.





